[ Auszug: Wird durch ein Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte ohne die erforderliche
Zustimmung des anderen Ehegatten vornimmt, das Gesamtgut bereichert, so
ist die Bereich ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]